Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 12.06.2009

6 W 81/09

Normen:
ZPO § 570 Abs. 1
ZPO § 890
ZPO § 570 Abs. 1
ZPO § 890

Die Einstellung der Zwangsvollstreckung beruht auf § 570 ZPO . Gemäß § 570 Abs. 1 ZPO hat eine Beschwerde aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat. Bei dem [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen