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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 03.04.2009

19 W 17/09

Normen:
BGB § 823 Abs. 2
StGB § 266 a
BGB § 823 Abs. 2
StGB § 266a

Fundstellen:
GmbHR 2009, 939

Die sofortige Beschwerde ist nicht begründet. Das Landgericht hat der Beklagten Prozesskostenhilfe zu Recht deshalb versagt, weil die Rechtsverteidigung der Beklagten keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 ZPO ). [...]
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