Für das Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 464 b StPO , 103 ff. ZPO ist das Amtsgericht Potsdam zuständig. I. Mit Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 6. Oktober 2003 - 83 Cs 440 Js 36518/02 (7/03) - wurde der [...]
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