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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 20.11.2009

L 4 KR 2262/08

Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 2
GG Art. 14 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 20 Abs. 3
GG Art. 3 Abs. 1
SGB V § 226 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
SGB V § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 5
SGB V § 229 Abs. 1 S. 3
SGB V § 232a Abs. 4
SGB V § 237 S. 1 Nr. 2
SGB V § 237 S. 2
SGB V § 248 S. 1
SGB XI § 57 Abs. 1 S. 1

Die Berufungen des Klägers sowie der Beklagten zu 1) und 2) gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 17. April 2008 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner dem Kläger ein [...]
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