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LG Detmold - Entscheidung vom 12.06.2009

12 O 227/08

Normen:
§§ 839 Abs. 1
252 BGB
Art. 34 GG

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schmerzensgeld in Höhe von 2 500,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1 500,- € seit dem 21.10.2007 und aus weiteren 1 000,- € seit dem [...]
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