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ArbG München - Entscheidung vom 14.05.2009

22 Ca 9064/08

Normen:
BGB § 308 Nr. 4
BGB § 315

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf € 15.019,56 festgesetzt. 4. Soweit die Berufung nicht Kraft Gesetz zugelassen ist, wird sie nicht gesondert [...]
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