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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 17.03.2008

11 S 2353/07

Normen:
AufenthG § 21 Abs. 1
AufenthG § 21 Abs. 1 Satz 1
AufenthG § 21 Abs. 1 Satz 2
AufenthG § 21 Abs. 1 Satz 3

Fundstellen:
NVwZ-RR 2008, 646

I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 18.09.2007 ist zwar fristgerecht eingelegt (§ 147 Abs. 1 VwGO ) und begründet worden (§ 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO ) und auch [...]
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