I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 18.09.2007 ist zwar fristgerecht eingelegt (§ 147 Abs. 1 VwGO ) und begründet worden (§ 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO ) und auch [...]
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