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VG Stuttgart - Entscheidung vom 03.11.2008

12 K 1005/08

Normen:
BVO § 6a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2
LVwVfG § 32 Abs. 5

Der 1914 geborene Kläger ist beihilfeberechtigt beim Beklagten mit einem Bemessungssatz für Beihilfe von 70 v. H. Unter dem 16.08.2004 erteilte er seinem Sohn eine Vollmacht für Beihilfeangelegenheiten. Am 30.11.2007 [...]
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