Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 16 Abs. 3 S. 6 UmwG , 567 ff ZPO zulässig (vgl. Dehmer, UmwG , 2. Aufl., § 16 , Rn. 58). Da in erster Instanz das Landgericht nicht durch die Vorsitzende der KfH, sondern durch die [...]
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