I. Die gemäß §§ 629a Abs. 2, 621e Abs. 1 und 3 , 621 Abs. 1 Nr. 6 ZPO statthafte und zulässige befristete Beschwerde der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder hat insoweit teilweise Erfolg, als sie hier zur [...]
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