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FG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 20.05.2008

1 K 46/07

Normen:
AO § 89 Abs. 2
AO § 89 Abs. 3
AO § 89 Abs. 4
AO § 89 Abs. 5
AO § 204 ff.
GKG § 34
StBGebV § 13 S. 2
GG Art. 100 Abs. 1 S. 1
GG Art. 108 Abs. 5 S. 2
FGO § 45 Abs. 1 S. 1
FGO § 100 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
EFG 2008, 1342

Streitig ist die Gebührenpflicht für eine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung ( AO ). Der Kläger beantragte beim beklagten Finanzamt (FA) im Januar 2007 eine verbindliche Auskunft zu der Frage, ob [...]
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