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BGH - Entscheidung vom 09.07.2008

IV ZR 208/07

Normen:
ZPO § 552a Abs. 1

BGH, Beschluß vom 09.07.2008 - Aktenzeichen IV ZR 208/07

DRsp Nr. 2008/16743

Zurückweisung der Revision wegen Wegfalls der Voraussetzungen für die Zulassung und mangels Erfolgsaussicht

Normenkette:

ZPO § 552a Abs. 1 ;

Gründe:

Die Revisionen waren zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision weggefallen sind und die Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg haben (§ 552a Satz 1 ZPO ). Wegen weiterer Einzelheiten nimmt der Senat Bezug auf den Hinweis des Vorsitzenden vom 19. Februar 2008 (§§ 552a Satz 2, 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO ).

Soweit die Klägerin rügt, bei ihr müsse abweichend von dem für die Systemumstellung maßgeblichen Zeitpunkt die Steuerklasse III/0 berücksichtigt werden, liegt ein Verfassungsverstoß nicht vor (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - Tz. 78 ff. veröffentlicht in juris).

Vorinstanz: OLG Karlsruhe, vom 17.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 12 U 75/06
Vorinstanz: LG Karlsruhe, vom 02.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 222/04