BGH, Beschluß vom 09.07.2008 - Aktenzeichen IV ZR 208/07
Zurückweisung der Revision wegen Wegfalls der Voraussetzungen für die Zulassung und mangels Erfolgsaussicht
Gründe:
Die Revisionen waren zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision weggefallen sind und die Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg haben (§ 552a Satz 1 ZPO ). Wegen weiterer Einzelheiten nimmt der Senat Bezug auf den Hinweis des Vorsitzenden vom 19. Februar 2008 (§§ 552a Satz 2, 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO ).
Soweit die Klägerin rügt, bei ihr müsse abweichend von dem für die Systemumstellung maßgeblichen Zeitpunkt die Steuerklasse III/0 berücksichtigt werden, liegt ein Verfassungsverstoß nicht vor (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - Tz. 78 ff. veröffentlicht in juris).