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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 08.11.2007

7 U 104/07

Normen:
ZPO § 32
ZPO § 38 Abs. 1
GVG § 17 Abs. 2

Fundstellen:
OLGReport-Stuttgart 2008, 305

I. Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückzahlung eines geleisteten Kaufpreises in Höhe von 44.108,00 EUR für Computersoftware und Schadensersatz wegen entstandener Aufwendungen in Höhe von 5.779,90 EUR und [...]
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