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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 28.06.2007

5 W 77/07

Normen:
ZPO § 406

Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 10. Mai 2007 (Bl. 92 d.A.) ist gemäß den §§ 406 Abs. 5 , 567 Abs. 1 ZPO zulässig und in der Sache begründet. Für die Annahme einer Besorgnis der Befangenheit genügt jede [...]
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