Auf die gemäß § 621 e ZPO zulässige Beschwerde der DRV ::: bleibt der Versorgungsausgleich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG in entsprechender Anwendung von § 628 ZPO ausgesetzt. Der Senat entscheidet ohne die in § 53 b [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!