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LAG München - Entscheidung vom 02.05.2007

11 Ta 123/07

Normen:
GKG § 42 Abs. 3 Satz 1

I. Mit dem angegriffenen Beschluss hat das Arbeitsgericht die auf Zahlung von 246,82 EUR sowie Feststellung einer abstrakt angegebenen monatlichen Lohnzahlungspflicht (Zahlung eines 'Stundenlohns von 8,20 EUR' 'für die [...]
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