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LAG Köln - Entscheidung vom 12.09.2007

2 Ta 268/07

Normen:
GKG § 42 Abs. 4

I. Mit dem vorliegenden Verfahren begehrte die Klägerin zunächst die Entfernung einer Abmahnung aus ihrer Personalakte. Ihr Bruttoeinkommen betrug 950,00 EUR. Am 16.08.2007 wurde entsprechend einer Absprache zwischen [...]
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