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LAG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 10.04.2007

12 Ta 7/07

Normen:
ArbGG § 51 Abs. 1 Satz 1, 2
ZPO § 141 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3

I. Auf die Kündigungsschutzklage des Klägers hat das Arbeitsgericht Gütetermin anberaumt und das persönliche Erscheinen des Klägers zur Aufklärung des Sachverhaltes und zur gütlichen Einigung angeordnet. In diesem [...]
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