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OLG Rostock - Entscheidung vom 23.05.2006

11 WF 79/06

Normen:
ZPO § 114
BGB § 1600e Abs. 2
BGB § 1712
BGB § 1716
BGB § 1882
BGB § 1915 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2007, 1683
OLGReport-Rostock 2007, 235

Die gem. § 14 FGG , § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde des Antragsgegners, der das Familiengericht nicht abgeholfen hat, ist zulässig und begründet. Für die Prüfung der Erfolgsaussicht der [...]
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