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OLG Köln - Entscheidung vom 05.09.2006

6 AuslA 35/06 - 26/06

Normen:
IRG § 83b Abs. 2

Der Verfolgte macht auch mit der Gegenvorstellung keine Umstände geltend, welche eine Ablehnung der Auslieferung nach § 83 b Abs. 2 Nr. 2 IRG rechtfertigen können. Es kann auch weiterhin nicht von einem überwiegenden [...]
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