Der Rechtspfleger hat zu Recht den Betrag einer Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) abgesetzt, denn diese Gebühr ist nicht entstanden. Nach Absatz 1 der Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG entsteht die Einigungsgebühr für die [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!