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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 10.01.2006

12 W 136/04

Normen:
UmwG § 5 § 15
SpruchG § 7 Abs. 7

Fundstellen:
AG 2006, 463
NZG 2007, 670
OLGReport-Karlsruhe 2006, 391

Das Landgericht hat den für jede Vorzugsaktie der K AG zu gewährenden Ausgleich in Höhe von 3 Stammaktien der ADITRON AG um eine bare Zuzahlung erhöht und diese auf 6,38 EUR je Vorzugsaktie - verzinsbar ab 05.05.2000 - [...]
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