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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 06.09.2006

5 UF 156/06

Normen:
BGB § 1628
BGB § 1674

Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin führt zur Aufhebung des Beschlusses und Zurückverweisung der Sache. Das Amtsgericht hat das Ruhen der elterlichen Sorge des Antragsgegners und daraus folgend die alleinige [...]
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