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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 06.03.2006

I-1 U 163/05

Normen:
BGB § 249 § 823

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.290,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2004 sowie 90,77 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltkosten zu zahlen; im [...]
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