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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 28.06.2006

VI-U Kart 33/05

Normen:
BGB § 307

I. Die Klägerin vertreibt als Niederlassung in K. Kraftfahrzeuge der Marke C.. Der Beklagte bietet unter der Firmenbezeichnung G & K G. G. Marketing, Personalschulung und Vertrieb im Bereich Werbung und Marketing [...]
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