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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 20.09.2006

I-26 W 8/06 AktE

Normen:
AktG § 304 § 305
SpruchG § 15
KostO § 30 Abs. 1

A. Die Antragsgegnerinnen schlossen am 04.05.2001 zugunsten der Antragsgegnerin zu 2), die 99,1 % der 14.400 umlaufenden Aktien an der Antragsgegnerin zu 1) hielt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Der [...]
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