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OLG Bremen - Entscheidung vom 02.03.2006

2 W 19/06

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 830
BGB § 840
ZPO § 114

I. Der Kläger nimmt die Beklagten als Gesamtschuldner auf Zahlung eines der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts gestellten Schmerzensgeldes sowie auf Schadensersatz von EUR 155,30, jeweils nebst Zinsen, wegen einer [...]
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