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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 20.04.2006

10 WF 67/06

Normen:
BGB § 818 Abs. 3
ZPo § 323

Fundstellen:
FamRZ 2006, 1856
NJW-RR 2007, 79
OLGReport-Brandenburg 2006, 893

Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Der Beklagten kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden. Denn auch, wenn sie sich gegen die Abänderung der Jugendamtsurkunde vom [...]
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