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LG Dortmund - Entscheidung vom 21.03.2006

V Qs 12/08

Normen:
RVG § 48 Abs. 1, Abs. 5

Fundstellen:
RVG-Letter 2006, 141
RVG-Letter 2006, 141
StraFo 2006, 258
StraFo 2006, 258

Mit Beschluss vom 24.10.2005 hat die Rechtspflegerin als Urkundsbeamtin der Geschäftstelle (UdG) die Pflichtverteidigervergütung auf 676,80 EUR festgesetzt und dabei je eine Grund- und Verfahrensgebühr vom Antrag [...]
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