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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 22.11.2006

4 Ta 232/06

Normen:
ZPO § 114

Im Ausgangsverfahren machte die Klägerin zunächst mit Mahnbescheid für die Zeit vom 01.04. bis 31.05.2006 eine monatliche Vergütung von jeweils 1.558,09 EUR geltend. Sie erweiterte später die Klage auf Zahlung der [...]
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