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OLG Hamm - Entscheidung vom 24.05.2005

23 W 45/05

Normen:
ZPO § 91
BRAGO § 118
VV-RVG Nr. 2400

Fundstellen:
JurBüro 2006, 202

Die zulässige sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin die von den Klägern begehrte hälftige Anrechnung der angeblich zugunsten der Beklagten angefallenen vorgerichtlichen [...]
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