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OLG Hamburg - Entscheidung vom 22.09.2005

5 U 129/04

Normen:
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 § 15 Abs. 2, Abs. 4
GMV Art. 9 Abs. 1 Buchst. b

I. Die Klägerin ist die Deutsche Bahn AG und nimmt die Beklagte wegen Verletzung ihrer Kennzeichenrechte an dem Buchstabenkürzel 'DB' in Anspruch. Die Beklagte betrieb seit 1992 unter dem Namen 'Deutsche BA' in [...]
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