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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 07.04.2005

6 U 149/04

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 826
MarkenG § 14
UWG § 2 Abs. 2

Nachdem die Parteien den Rechtsstreit im Hinblick auf die von der Beklagten in der Senatsverhandlung abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, [...]
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