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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 18.05.2005

I-15 U 202/04

Normen:
GmbHG § 29 Abs. 1
GmbHG § 73 Abs. 1

Fundstellen:
NZG 2005, 633

I. Die Parteien sind die Gesellschafter der Firma M. GmbH. Tatsächlicher Unternehmenszweck der M. GmbH ist das Halten einer 21%igen Beteiligung an der N. AG. Die Verfügungsklägerin ist zu 10% und der Verfügungskläger [...]
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