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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 21.07.2004

13 S 1532/04

Normen:
AuslG § 19 Abs. 1
AuslG § 24 Abs. 1
AuslG § 69 Abs. 3
AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2
LVwVfG § 48

Fundstellen:
ZAR 2004, 328

Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist zulässig und begründet; die von der Antragsgegnerin nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO ausreichend substantiiert dargelegten Bedenken gegen die Richtigkeit der angefochtenen [...]
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