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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 30.04.2004

9 A 2522/03

Normen:
KAG NRW § 6 Abs. 3 Satz 3
GG Art. 3

Fundstellen:
NVwZ-RR 2005, 280

Der Kläger wehrte sich u.a. gegen die vom Beklagten im Rahmen der Entwässerungsgebühren je Grundstücksanschluss erhobene Grundgebühr von 650,-- DM mit der Begründung, ein einzelner Betrieb in der Gemeinde verursache [...]
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