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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 31.03.2004

18 E 1162/03

Normen:
AuslG § 4 Abs. 1
OBG NRW § 14 Abs. 1
VwVfG NRW § 44
VwVG NRW § 61

Fundstellen:
DVBl 2004, 908
DÖV 2004, 1051
NVwZ-RR 2004, 786
ZAR 2004, 198

Rechtsgrundlage für die Haftanordnung ist § 61 Abs. 1 Satz 1 VwVG NRW. Nach dieser Vorschrift kann das VG auf Antrag der Vollstreckungsbehörde die Ersatzzwangshaft anordnen, wenn ein Zwangsgeld uneinbringlich ist und [...]
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