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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 25.05.2004

4 U 589/03

Normen:
HOAI § 15
ZPO § 416

I. Der Kläger hat für einen Autohaus-Neubau des Beklagten Architektenleistungen erbracht und nach Abzug gezahlter 53.145 DM ein Resthonorar von 32.666,32 DM = 16.701,97 EUR nebst Zinsen und Mahnkosten eingeklagt. Nach [...]
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