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OLG München - Entscheidung vom 08.11.2004

29 W 2601/04

Normen:
ZPO § 270
ZPO § 299
GG Art. 103 Abs. 1

Fundstellen:
GRUR 2005, 616
GRUR-RR005, 175
MDR 2005, 1133
NJW 2005, 1130
OLGReport-München 2005, 212

I. Der Beschwerdeführer wird im Ausgangsverfahren vor dem Landgericht München I wegen Markenverletzung u.a. auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadenersatzpflicht in Anspruch genommen. Zur [...]
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