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OLG München - Entscheidung vom 19.02.2004

29 W 886/04

Normen:
ZPO § 91 Abs. 1
ZPO § 93

I. Die Antragstellerin nahm die Antragsgegnerin auf Unterlassung, ein bestimmtes Muster auf Taschen zu verwenden, in Anspruch. Das Landgericht hat der Antragsgegnerin dies mit einstweiliger Verfügung verboten und ihr [...]
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