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OLG Hamm - Entscheidung vom 02.12.2004

4 U 89/04

Normen:
MarkenG § 26 Abs. 1
MarkenG § 49
MarkenG § 55 Abs. 2 Ziffer 1
AMG § 4a
AMG § 13
AMG § 43 Abs. 1

Der Beklagte ist Inhaber der Wortmarke 'Androgel' (DE 397 41 881.7). Diese ist seit dem 04.12.1997 eingetragen für die Waren- und Dienstleistungsklassen 01 und 05 (pharmazeutische Erzeugnisse, chemische Erzeugnisse für [...]
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