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LAG Berlin - Entscheidung vom 09.02.2004

17 Ta (Kost) 6004/04

Normen:
ZPO § 567

Die außerordentliche Beschwerde ist unzulässig. Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss ist rechtskräftig, nachdem der Kläger ihn nicht innerhalb der zweiwöchigen Beschwerdefrist (§§ 104 Abs. 3 , 569 Abs. 1 ZPO ) [...]
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