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FG Hamburg - Entscheidung vom 29.04.2004

VI 179/02

Normen:
AO § 110

Fundstellen:
DStRE 2004, 1102
EFG 2004, 1570

Die Organisation der Fristenkontrolle darf sich nicht nur auf die rechtzeitige Fertigung der Schriftsätze beschränken, sondern muss sich auch auf deren rechtzeitiges Absenden und damit eine Ausgangskontrolle [...]
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