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BSG - Entscheidung vom 23.03.2004

B 11 AL 213/03 B

Normen:
SGB III § 136 Abs. 1 § 136 Abs. 2 S. 2 Nr. 2
SGG § 160a Abs. 3 S. 3 § 160 Abs. 2 Nr. 1

Die Beschwerde ist unzulässig, da in ihrer Begründung keiner der in § 160 Abs 2 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ) genannten Zulassungsgründe entsprechend den Anforderungen des § 160a Abs 2 Satz 3 SGG dargelegt bzw [...]
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