Rechtsbeschwerden können nach § 575 Abs. 1 Satz 1, § 78 Abs. 1 ZPO wirksam nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (BGH, Beschl. v. 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181 [...]
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