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BGH - Entscheidung vom 12.02.2004

V ZR 240/03

Normen:
Kostenverzeichnis Nr. 1955
GKG § 11

Der Widerspruch der Kläger gegen den Kostenansatz vom 18. Dezember 2003 ist als Erinnerung nach § 5 Abs. 1 GKG zulässig, aber nicht begründet. Die angesetzte Gebühr nach Nr. 1955 des Kostenverzeichnisses ist [...]
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