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BFH - Entscheidung vom 02.11.2004

IV B 32/03

Normen:
FGO § 115 Abs. 2

Fundstellen:
BFH/NV 2005, 377

Von einer Wiedergabe des Sachverhalts wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) abgesehen. Die Beschwerde ist begründet. Das Urteil des Finanzgerichts (FG) weicht vom Urteil des Bundesfinanzhofs [...]
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