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BFH - Entscheidung vom 29.01.2004

IV B 95/02

Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 § 116 Abs. 3 S. 3

Fundstellen:
BFH/NV 2004, 949

Die Beschwerde ist unzulässig und durch Beschluss zu verwerfen. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, hat binnen der gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) [...]
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