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OLG Köln - Entscheidung vom 16.07.2003

5 U 249/02

Normen:
BGB §§ 134 249 823

I. Die Klägerin ist Erbin ihres am 20.5.1995 verstorbenen Ehemannes und macht als dessen Rechtsnachfolgerin Schadensersatzansprüche gegen den Beklagten zu 1) und die Beklagte zu 2) als Erbin ihres zwischenzeitlich [...]
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