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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 23.07.2003

12 Sa 232/03

Normen:
BGB § 280
BGB § 286
BGB § 630
GewO § 109

Fundstellen:
AuA 2004, 42
LAGReport 2004, 14

Der Kläger verlangt wegen der Erteilung eines unrichtigen Zwischenzeugnisses Schadensersatz in Höhe von Euro 10.737,13. Der Kläger war vom 01.10.1999 bis zum 31.05.2002 als Verkaufsleiter bei der Beklagten angestellt. [...]
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